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Niedersachsen: Hinweise zu § 2 NWertVO ergänzt

Die Anwendungshinweise zu § 2 NWertVO (Schätzung der Auftragswerte sowie Teil-/ Fachlosbildung) wurden überarbeitet, da in der Vergangenheit häufig Unsicherheiten bei der Auslegung der Regelung auftraten.

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