Städte und Gemeinden sollen Konzessionen für den Betrieb der Energienetze auch ohne Ausschreibungen vergeben können. Damit soll die Rekommunalisierung dieser Netze erleichtert werden, schreibt die BT-Fraktion Die Linke…
…in einem Antrag (18/4323), der am 19. März auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vorlegen, der entsprechende Konkretisierungen vorsieht. Zu den Entscheidungsgründen bei der Vergabe soll insbesondere das Interesse an verstärkten Steuermöglichkeiten durch die Kommune zählen.
Nach Ansicht der Linksfraktion hat die Rekommunalisierung von Energienetzen viele Vorteile: „Sie erleichtert die Umsetzung örtlicher integrierter Klimaschutzkonzepte und steigert die örtlichen und regionalen Wertschöpfungspotenziale.“ Von Versorgungsnetzen in kommunaler Hand würden auch besonders der dringend notwendige Ausbau von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) profitieren. Angesichts neuer Techniken zur Steuerung von Angebot und Nachfrage sowie Power-to-Gas-Anlagen würden dort, wo die Netze in einer Hand liegen, Synergien eintreten. „Diese werden sich für die Energiewende wie für die Wirtschaftlichkeit von Klimaschutzmaßnahmen gleichermaßen auszahlen“, erwartet die Linksfraktion.
Quelle: Bundestag
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