Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Kassenstatistik zu den kommunalen Finanzen belegt nach Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Kommunen weiterhin unter erheblichen finanziellen Druck stehen. In NRW lag dabei das Investitionsniveau um mehr als 100 Euro je Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt.Dazu sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy:
„Zu viele Städte haben leider auch weiterhin nicht genügend Geld für wichtige Investitionen und zu viele sind gleichzeitig von wachsenden Sozialausgaben stark belastet. Trotz einer ruhigen konjunkturellen Lage ist der Finanzierungssaldo um 1,5 Milliarden Euro eingebrochen, unter Berücksichtigung der Extrahaushalte sogar um mehr als 2 Milliarden Euro. Besorgniserregend sind besonders die wachsenden Unterschiede zwischen Städten im Aufschwung und Städten mit schwieriger Finanzlage.“
So konnten die Kommunen in Bayern und Baden-Württemberg im Durchschnitt knapp 200 bzw. knapp 100 Euro mehr je Einwohner investieren, als die Kommunen im Bundesdurchschnitt – in Bayern rund 521 Euro, in Baden-Württemberg rund 421 Euro je Einwohner.
Bei Kommunen in Nordrhein-Westfalen dagegen lag das Investitionsniveau um mehr als 100 Euro je Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt. Hier betrug es lediglich rund 211 Euro je Einwohner. Trotz der höheren Investitionen erzielten Kommunen in Bayern Überschüsse von 1,5 Milliarden Euro. Kommunen in Nordrhein-Westfalen hingegen wiesen Defizite von mehr als 1,5 Milliarden Euro auf. In Rheinland-Pfalz liegt das kommunale Defizit bei fast 400 Millionen Euro. Berücksichtigt man die unterschiedlichen Einwohnerzahlen beider Bundesländer ist es sogar noch größer als in Nordrhein-Westfalen. Außerdem stiegen die Sozialausgaben der Kommunen weiter an, trotz der relativ entspannten Lage auf dem Arbeitsmarkt, so Dedy:
„Der Anstieg der Sozialausgaben in den Städten war auch im Jahr 2014 höher als der Anstieg der Ausgaben insgesamt oder auch der Anstieg der Steuereinnahmen. Besonders hohe Mehrkosten ergeben sich beispielsweise bei den Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen. Deshalb ist es für die Städte wichtig, dass das vom Bund geplante Bundesteilhabegesetz keinen weiteren Ausgabenanstieg zu Lasten der Kommunen zur Folge hat.“
Quelle: Deutscher Städtetag
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