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Niedersachsen: Landeskabinett beschließt NKernVO

Die Niedersächsische Landesregierung hat eine Verordnung über die Beachtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsische Kernarbeitsnormenverordnung – NKernVO) beschlossen.

Die NKernVO konkretisiert § 12 NTVergG. Hiernach dürfen Bau-, Liefer- oder Dienst­leistungsaufträge künftig nur an solche Auftragnehmer vergeben werden, die für definierte Produktgruppen bestimmte Mindestanforderungen an die Ar­beitsbedingungen im Herkunftsland einhalten.

Die NKernVO beschränkt sich auf folgende Produktgruppen: Stoffe und sonstige Textilwaren, ungebrauchten Na­turstein, Tee, Kaffee und Kakao, Blumen sowie Spielwaren und Sportbälle. Sobald die Verordnung im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und damit in Kraft gesetzt ist, wird diese hier abrufbar sein.

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

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