Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt haben eine zweite, überarbeitete Auflage des gemeinsamen Leitfadens zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen sowie zum Wechsel des Konzessionsnehmers veröffentlicht. Die Neuauflage berücksichtigt Gesetzesnovellen und die Entwicklung der Rechtsprechung seit der ersten Auflage des Leitfadens vor fünf Jahren.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Leitfaden bietet den Gemeinden eine Orientierung bei der rechtssicheren Durchführung des Wettbewerbs um die Netze. Sowohl die Interessen der ausschreibenden Gemeinden als auch die der Bewerber werden angemessen berücksichtigt.“
„Mit dem Leitfaden unterstützen wir die Marktteilnehmer bei der Umsetzung der geltenden energierechtlichen Bestimmungen. Ziel muss sein, dass die Netzüberlassung nicht durch rechtliche Unklarheiten verzögert oder behindert wird.“
, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Seit der Erstveröffentlichung des Leitfadens sind wichtige Fragen und Probleme, die in der Praxis aufgetreten waren, durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 2011 sowie durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandes- und Oberverwaltungsgerichte aufgegriffen und geklärt worden. Insbesondere die Grundsatzentscheidungen des BGH von Dezember 2013 (siehe PM des Bundeskartellamtes vom 18. Dezember 2013) und Juni 2014 zu den Anforderungen an eine diskriminierungsfreie, transparente und nach wettbewerblichen Kriterien durchzuführende Vergabe haben in entscheidenden Punkten für Rechtsklarheit gesorgt. Dabei sind die Positionen, die Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur in der ersten Auflage des Leitfadens und in ihrer Verwaltungspraxis vertreten haben, durch den BGH ganz weitgehend bestätigt worden. Die Gerichte sind bislang auch übereinstimmend der Ansicht, dass die kommunale Selbstverwaltungsgarantie dem Wettbewerb um die Netze nicht entgegensteht.
Die zweite Auflage des Leitfadens arbeitet die Entwicklung der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ein und bringt den Leitfaden damit auf den aktuellen Stand. Der Leitfaden geht auch auf aktuelle Fragen zur Gewichtung der Auswahlkriterien, zur Bildung von Unterkriterien, zu dem Auswahlverfahren und der Auswahlentscheidung sowie dem Umfang der Informationsherausgabe an die Gemeinde ein. Dabei haben beide Behörden bereits die Grundsatzentscheidung des BGH vom 14. April 2015 in Sachen Springe berücksichtigt.
Die Überarbeitung des Leitfadens erfolgte unter Beteiligung von Landeskartell- und Landesregulierungsbehörden. Sie finden den Leitfaden hier.
Quelle: Bundeskartellamt
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