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Politik und Markt

Statistik zu Nachprüfungsverfahren 2014 veröffentlicht

Auf Verlangen der EU-Kommission sind die Mitgliedstaaten verpflichtet Angaben zu Nachprüfungsverfahren mitzuteilen (Statistik gem. 4. Abschnitt GWB, § 129a ). Nun hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Zahlen für 2014 vorgelegt. Dabei fällt ein Rückgang auf.

Dazu informieren die Vergabekammern und Oberlandesgerichte das Ministerium bis zum 31. Januar eines jeden Jahres über die Anzahl der Nachprüfungsverfahren des Vorjahres und deren Ergebnisse.

Bei den Vergabekammern sank die Anzahl der eingegangenen Anträge von 817 im Vorjahr auf 751 im Jahr 2014. Sofern eine Sachentscheidung getroffen wurde (59 % der Fälle), ging diese zu 34 % für den öffentlichen Auftraggeber aus, zu 32 % für den Antragsteller, im Übrigen durch sonstige Erledigung.

Bei den Oberlandesgerichten sank der Eingang der Beschwerdeverfahren von 189 im Vorjahr auf 152 im Jahr 2014. Während diese in 2013 noch zu fünf Vorlagen beim BGH führten, wurde dieser 2014 nicht ein einziges Mal um Klärung ersucht.

Sie finden die vollständigen Statistiken für die Jahre 2011 bis einschließlich 2014 unter nachfolgenden Links:

Vergabekammern 2011-2014

Oberlandesgerichte 2011-2014

Quelle: Vergabeblog

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