Die Vergabekammer Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 15.05.2015, Az. VgK 009/2015, festgestellt, dass die Tariftreueregelung für den freigestellten Schülerverkehr in § 4 Abs. 3 S. 2 des Nds. Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) aufgrund zwingender europarechtlicher Schranken nicht anzuwenden ist.
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Quelle: www.mw.niedersachsen.de
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