Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 3:
Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von KI-Lösungen
Nachdem die ersten beiden Beiträge dieser Reihe (siehe Teil 1: Vergabeblog.de vom 03/04/2025 Nr. 70410 und Teil 2: Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) einen Überblick über aktuelle Marktentwicklungen und Herausforderungen bei der Beschaffung von IT / KI, sowie Empfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen gegeben haben, geht dieser Beitrag nun einen Schritt weiter: Die Beschaffung von KI-Lösungen. Auf den ersten Blick könnte man sich hier die Frage stellen: Wo ist der Unterschied? Zugegeben: letztendlich werden Ihnen einige Aspekte dieses Beitrags bekannt vorkommen. Jedoch sind sowohl Startpunkt als auch Blickwinkel und die letztendliche Palette an Kriterien, die in entsprechenden Vergaben angesetzt werden können, grundlegend anders zu wählen.
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Die Abschätzung von Lebenszykluskosten ist mittlerweile gängig und es stehen verschiedene Arbeitshilfen und Werkzeuge zur Verfügung. Durch die Bereitstellung eines neuen, umfangreichen LCC-CO2-Tools durch das Umweltbundesamt (UBA) soll es nun möglich sein, eine Prognose der verursachten Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus zu erstellen.
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Zweifel an der Erfüllbarkeit? – VK Bund bestätigt Angebotsausschluss bei nicht nachvollziehbarem Leistungsversprechen
VK Bund, Beschl. v. vom 12.09.2024 – VK 2-77/24
Mit der Abgabe eines Angebots in einem Vergabeverfahren geben die Bieter ein Leistungsversprechen dahingehend ab, dass die ausgeschriebenen Leistungen vollständig und vertragsgemäß erfüllt werden. Öffentliche Auftraggeber dürfen diesen Leistungsversprechen grundsätzlich vertrauen, sind jedoch verpflichtet, deren Erfüllbarkeit zu überprüfen, wenn konkrete Zweifel aufkommen. Die Vergabekammer des Bundes bestätigte in einer aktuellen Entscheidung, dass ein Angebot ausgeschlossen werden kann, wenn der Auftraggeber von der Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens eines Bieters nicht überzeugt ist und auch nach erfolgter Aufklärung Zweifel hinsichtlich der vertragsgemäßen Leistungserbringung verbleiben.
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OLG Dresden zu den Folgen der Insolvenz im Vergabeverfahren: Keine Leistungsfähigkeit, keine Antragsbefugnis
OLG Dresden, Beschl. v. 19.12 .2024 und 17.03.2025 – Verg 4/24
Verliert ein Bieter im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren die Fähigkeit oder den Willen zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung, entfällt seine Antragsbefugnis. Das gilt auch im Fall einer Insolvenz, wenn der Insolvenzverwalter nicht konkret darlegen kann, dass das operative Geschäft weitergeführt werden soll und ein Interesse an der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung besteht. Das OLG Dresden hat die diesbezügliche Obliegenheit der Insolvenzverwalter in einem aktuellen Beschluss nochmals hervorgehoben und zugleich dem Versuch, durch die Erhebung einer Anhörungsrüge eine weitere Nachprüfungsinstanz zu eröffnen, eine klare Absage erteilt.
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Die etwas andere Addition bei Referenzen: 1 + 1 ergibt nicht immer 2
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschl. v. 09.04.2025 – Verg 1/25e
Referenzanforderungen, vorliegend eine bestimmte Mindestliefermenge, können nicht per se durch eine Gesamtschau/Addition einzelner, auf mehreren Aufträgen basierenden, Leistungen im Rahmen einer Referenz nachgewiesen werden. Dem Auftraggeber obliegt die Festlegung, ob eine Anforderung an eine Referenz durch einen einzigen Auftrag oder aber zusammengefasst durch mehrere Aufträge nachgewiesen werden kann. Indem der Auftraggeber den Nachweis von Mindestmengen im Rahmen einer Referenz an die Ausführung eines einzigen Auftrags knüpft, stellt er zugleich auf eine längerfristige, dauerhafte sowie ggf. kontinuierliche Lieferverpflichtung und auf die Bewältigung und entsprechende Organisation einer bestimmten Menge ab. Sofern auch für diese Parameter der notwendige Auftragsbezug besteht, ist eine solche Festlegung nicht zu beanstanden.
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Auftragswertschätzung bei Ausschreibungen von Alttextil-, Altpapier- oder ähnlichen Leistungen
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.09.2023 – VII-Verg 11/23
Die Vergütung für die Erbringung ausgeschriebener Leistungen beschränkt sich in der Regel auf die Zahlung eines Entgelts durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Leistungen im Bereich der Sammlung und Verwertung von Alttextilien und Altpapier oder bei sonstigen Leistungen, bei denen dem Auftragnehmer ein Verwertungsrecht an überlassenen Gegenständen und damit eine Verdienstmöglichkeit zukommt, zeichnen sich häufig durch gegenseitige Zahlungen der Vertragsparteien aus. Hierbei sind zwei Komponenten maßgeblich:
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Transparenz hinsichtlich der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ersetzt fehlende Vergabereife!
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.09.2024 – Verg 16/24
Rahmenvereinbarungen sind für öffentliche Auftraggeber ein nützliches Instrument, um bei regelmäßig wiederkehrenden oder nicht konkret planbaren Beschaffungen effizient und flexibel reagieren zu können, ohne für jeden einzelnen Bedarf ein neues Vergabeverfahren durchführen zu müssen. Rahmenvereinbarungen dürfen jedoch nicht dazu dienen, vergabefremde Zwecke zu verfolgen, etwa um Unsicherheiten hinsichtlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln abzufedern. Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung vergaberechtswidrig ist, wenn deren optionale Mengen nicht finanziell gesichert sind und den Bietern diese Unsicherheit nicht transparent bekanntgegeben wurde.
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Kein Kontrahierungszwang mittels Zwangsvollstreckung
OLG Jena, Beschl. v. 08.01.2025 – Verg 8/24
Öffentliche Auftraggeber können und dürfen nicht im Wege der Zwangsvollstreckung dazu gezwungen werden, einen Auftrag an einen geeigneten Bieter zu erteilen. Dies gebietet der auch im Bereich der Vollstreckung von Vergabekammerentscheidungen bedeutsame Grundsatz der Privatautonomie.
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Schreib, schreib, schreib …
VK Thüringen, Beschl. v. 28.02.2025 – 5090-250-4003/498
Wann im Vergaberecht zu viel (aus-)geschrieben und wann zu wenig (auf-)geschrieben ist, damit beschäftigt sich die Vergabekammer Thüringen in ihrem Beschluss. Dabei wird klargestellt, dass manipulative Aufteilungen und unzureichende Bekanntmachungen von Eignungskriterien unzulässig sind.
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KI in der IT-Beschaffung: Handreichung für öffentliche Auftraggeber – Teil 1
Marktentwicklung und Herausforderungen in der Beschaffung
Mit diesem ersten Beitrag starte ich eine Reihe von mehreren Beiträgen rund um KI und Beschaffungen. Dieser Teil 1 greift aktuelle Marktentwicklungen auf und geht auf daraus folgende grundsätzliche Herausforderungen bei der Beschaffung von IT mit KI-Anteilen für öffentliche Auftraggeber ein. Der bald folgende Teil 2 (s. Vergabeblog.de vom 24/04/2025 Nr. 70678) wird Handlungsempfehlungen für die Beschaffung von IT mit KI-Anteilen zum Schwerpunkt haben. Teile 3 und 4 befinden sich aktuell noch in Entwicklung und werden im Schwerpunkt auf die gezielte Beschaffung von KI und den Einsatz von KI im Rahmen von Vergabeverfahren eingehen.