Kategorie:
Liefer- & Dienstleistungen
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Ukrainische Unternehmen haben für die vom GPA oder vom Assoziierungsabkommen erfassten Beschaffungen einen rechtlich abgesicherten Zugang zum EU-Markt und Anspruch auf eine nicht ungünstigere Behandlung als Anbieter aus der EU. Diese Rechte lassen sich für die Vergabepraxis konkretisieren: durch die Zuordnung eines Auftrags zu den vereinbarten Marktöffnungen und, bei Rechtsverletzungen, durch die Nutzung der vorgesehenen nationalen Nachprüfungsverfahren. Der Beitrag zeigt, wie diese Grundlagen zusammenwirken und welche Bedeutung Kolin und Qingdao dafür haben.
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Falsche Referenzangaben lassen sich nicht nachträglich korrigieren
VK Bund, Beschl. v. 13.07.2026 – VK 2-46/26

Referenzen sind in vielen Vergabeverfahren nicht nur ein Nachweis von Erfahrung, sondern entscheiden bereits darüber, ob ein Bewerber überhaupt am weiteren Wettbewerb teilnehmen kann. Die Vergabekammer des Bundes setzt der Aufklärung deutliche Grenzen: Hat ein Bewerber zu einer Referenz eindeutige Angaben gemacht und erfüllen diese die vorgegebenen Mindestanforderungen nicht, besteht grundsätzlich weder eine Pflicht des Auftraggebers zur Aufklärung noch ein Recht des Bewerbers auf nachträgliche Korrektur. Daneben befasst sich die Entscheidung mit der Informationspflicht gegenüber abgelehnten Bewerbern nach § 134 GWB sowie mit dem Umfang des Akteneinsichtsrechts in Nachprüfungsverfahren.
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Die pauschale Forderung nach regionalen Produkten dürfte einer vergaberechtlichen Prüfung wohl kaum standhalten, da sie eine Ungleichbehandlung europäischer Wettbewerber darstellen würde. Der Frage, wie Regionalität bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen berücksichtigt werden kann, geht die Kurzexpertise „Regionalität in der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen“ des Umweltbundesamtes (UBA) nach.
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Der neue Beschaffungsleitfaden für Router des Umweltbundesamtes (UBA) enthält für öffentliche Auftraggeber wesentlichen Informationen und Empfehlungen, um Umweltaspekte in die Vergabe- und Vertragsunterlagen einzubeziehen.
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Trotz ehrgeiziger Pläne und steigender Verteidigungsausgaben der EU stellt das Erreichen von Verteidigungsbereitschaft bis 2030 eine Herausforderung dar; zu diesem Ergebnis gelangt der Europäischen Rechnungshofs (EuRH). Darin befassen sich die Prüfer mit der im Wandel befindlichen EU-Verteidigungspolitik und deren Entwicklungen seit 2020. Sie stellen fest, dass sich die Politik weg von der Krisenreaktion und hin zur Verteidigungsbereitschaft der EU-Länder und zu einem immer strukturierteren Ansatz verlagert. Gleichzeitig weisen sie auf mehrere Herausforderungen und Chancen für die EU sowie auf Risiken im Zusammenhang mit Finanzmanagement, Governance und Rechenschaftspflicht hin.
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Der Vergabesenat stellt klar: Die Festlegung auf einen bestimmten Hersteller kann zwar im Einzelfall vergaberechtlich zulässig sein. Die hierfür angeführten technischen oder wirtschaftlichen Gründe müssen jedoch konkret dargelegt und gegebenenfalls nachgewiesen werden. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat mit Beschluss vom 2. September 2026 – VII-Verg 38/25 eine produktspezifische Ausschreibung von Tablets für Schulen beanstandet. Für öffentliche Auftraggeber ist die Entscheidung insbesondere deshalb relevant, weil die Beschaffung bereits vorhandene Hard- und Softwarestrukturen betrifft – ein Argument, das bei Folge- und Ersatzbeschaffungen von IT regelmäßig eine Rolle spielt.
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Preisgericht darf unterlegenen Planern keine Nachbesserung ihrer Entwürfe ermöglichen
EuGH, Urt. v. 9.7.2026 – C-888/24 – Adão da Fonseca-Engenheiros Consultores

Entscheidungen des EuGH zu Planungswettbewerben, bei denen ein Preisgericht Entwürfe vergleichend bewertet und eine Rangfolge erstellt, sind selten. Die Rs. C-888/24 bot dem Gerichtshof daher Gelegenheit, die Reichweite des Anonymitätsgebots sowie die Verfahrensrechte der Wettbewerbsteilnehmer näher zu konkretisieren.
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Das Beschaffungsamt des BMI lädt zu einem Marktdialog zu KI und öffentlicher Beschaffung von Kreativleistungen am 04. November 2026 nach Bonn ein. Angesprochen sind Vertreterinnen und Vertretern aus Agenturen, Branchenverbänden, sowie weiteren Expertinnen und Experten, die ihre Erfahrungen und Perspektiven einbringen möchten.
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) erkennt in der geplanten Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (s. hierzu Vergabeblog.de vom 08/07/2026 Nr. 74727) soll öffentliche Vergaben einfacher und schneller machen. Der BIngK kommt es für Ingenieur- und Planungsbüros aber vor allem auf fairen Wettbewerb, Qualität und einen verlässlichen Zugang zu öffentlichen Aufträgen an.
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Postdienstleistungen im Vergaberecht: Leistungsrealität, vergaberechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz und Zuschnittsverbot
VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 12.05.2026 – 2 VK 9/25 und VK Bund, Beschl. v. 11.12.2025 – VK 1-96/25 (beide bestandskräftig)

Gleich vier aktuelle Beschlüsse markieren die vergaberechtlichen Grenzen der Beschaffung bundesweiter Postdienstleistungen aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Sie zeigen: Wo Auftraggeber auf die Infrastruktur der Deutschen Post AG (DPAG) angewiesen sind, müssen Leistungsanforderungen, Wertungsmaßstäbe und Verfahrenskommunikation gleichermaßen belastbar und eindeutig ausgestaltet sein (vgl. auch: VK BW, Beschl. v. 21.07.2026 – VK BW 34/26 und VK BW 1 VK 35/26).













