Mit den Auswirkungen der seit 2009 möglichen Ausschreibung der Hilfsmittelversorgung befasst sich die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/5311). Mit Einführung der Regelung sei der Anteil der Hilfsmittel, den die Krankenkassen über Ausschreibungen bezögen, deutlich gestiegen. Damit einher gingen Beschwerden über die mangelnde Qualität einiger Produkte.
Die Beschwerden bezögen sich auf qualitativ minderwertige Hilfsmittel, die den Patienten häufig unkoordiniert und nicht termingerecht von verschiedenen Leistungserbringern geliefert würden. Es mangele auch an der nötigen Beratung und Einweisung. Erforderliche Anpassungen oder Reparaturen würden aus ökonomischen Gründen teilweise unterlassen.. So bleiben elementare Serviceleistungen „auf der Strecke“, heißt es in der Anfrage weiter.
Durch die bundesweite Ausschreibungspraxis einiger Kassen lösten sich zudem jahrelang gewachsene und erprobte regionale Versorgungsstrukturen auf. Die Versorger vor Ort könnten ihr Dienstleistungsangebot oft nicht mehr aufrecht erhalten. Aufgrund der niedrigen Preise, die Gewinner von Ausschreibungen für ihre Produkte ansetzten, könne der geforderte Qualitätsanspruch für Hilfsmittel oft nicht mehr gewährleistet werden.
Die Abgeordneten wollen nun von der Regierung mehr wissen über den Umfang der Ausschreibungen und die Beschwerden bei der Hilfsmittelversorgung.
Gängige Hilfsmittel sind beispielsweise Bandagen, Einlagen, Windeln, Prothesen oder Krankenpflegeartikel.
Quelle: Bundestag
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