Da die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Geld- und Wertdienste vom 21. Juli 2015 (BAnz AT 27.07.2015 V1) am 01.08.2015 in Kraft tritt und damit in diesem Bereich Mindestlöhne vorgibt, erfolgte eine entsprechende Anpassung der Mustererklärung.
Den Vordruck finden Sie hier.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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