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Serie “Steckbriefe” – Dr. Michael Sitsen

Dr.-Michael-Sitsen_avatar_1399926521-100x100Wie angekündigt, stellen wir Ihnen fortan mit der neuen Serie “Steckbriefe” die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vor. Heute, Herr Dr. Michael Sitsen, Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Einen Überblick über die Beiträge von Dr. Sitsen finden Sie hier.

 

1. Warum haben Sie sich als Rechtsanwalt ausgerechnet für das Vergaberecht entschieden und wie sind Sie dazu gekommen?

Ich war während meiner Promotion drei Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Jost Pietzcker in Bonn tätig. Prof. Pietzcker hatte 1978 als erster deutscher Rechtswissenschaftler überhaupt zum Vergaberecht habilitiert und gilt seitdem als Nestor des deutschen Vergaberechts. Auch seine Monografie zur Zweiteilung des Vergaberechts aus dem Jahr 2001 gilt als Meilenstein der Vergaberechtsdogmatik. Durch ihn bin ich zum Vergaberecht gekommen. Nach meiner universitären Tätigkeit habe ich mich beruflich immer so orientiert, dass ich dem Rechtsgebiet bis heute treu bleiben konnte.

2. Haben Sie es bereits bereut?

Nein, bereut habe ich es bis heute nicht. Das Vergaberecht ist so vielschichtig, dass man immer noch auf Probleme stößt, die bislang ungelöst sind. Das gibt uns Rechtsanwälten viel Raum für Kreativität.

3. Welchen Stellenwert nimmt die vergaberechtliche Beratung in Ihrer Kanzlei verglichen mit anderen Rechtsgebieten ein?

In meinem Dezernat spielt das Vergaberecht eine sehr große Rolle. Wir beraten dabei aber nicht nur die Auftraggeber und Bieter in klassischen Vergabeverfahren, sondern auch häufig Unternehmen auf der Schnittstelle zum Beihilfenrecht, was ich sehr spannend finde, weil die vergaberechtlichen Anforderungen hier häufig noch unklarer sind, als im Bereich der öffentlichen Auftraggeber.

Daneben beraten wir als zweiten Schwerpunkt auch im Umwelt- und Planungsrecht, damit es uns im Vergaberecht nicht zu eintönig wird.

4. Wo sehen Sie den größten Beratungsbedarf?

Den größten Beratungsbedarf sehe ich derzeit auf der Schnittstelle zum Beihilfenrecht, auch wenn viele Unternehmen dies noch nicht erkannt haben. Heutzutage gibt es keine Fördergelder mehr, ohne dass der Fördermittelempfänger zugleich verpflichtet ist, alle diesbezüglichen Leistungen auszuschreiben. Viele Unternehmen haben aber schlicht nicht die dazu notwendigen Kenntnisse, weil sie in ihrer täglichen Praxis mit Vergaberecht sonst keinerlei Berührungspunkte haben. Machen sie bei den Ausschreibungen Fehler, kann das im schlimmsten Fall zu einer Rückforderung der Fördergelder führen. Das kommt häufiger vor, als man denkt und die Fallzahlen steigen stetig.

5. Und wo den größten Reformbedarf?

Den größten Reformbedarf sehe ich ganz klar in der gesetzlichen Struktur des Vergaberechts. Die Zersplitterung in viele verschiedene bundes- und landesrechtliche Regelungen ist absurd und völlig anwenderunfreundlich. Meines Erachtens sollte es ein Bundes-Vergabegesetz geben, das für Beschaffungen ab 100.000 Euro im Baubereich und 25.000 Euro im Liefer- und Dienstleistungsbereich gilt und alle notwendigen Regelungen enthält. Darunter sollte freihändig vergeben werden dürfen mit der Verpflichtung, drei Angebote einzuholen und jeweils wechselnde Unternehmen zu beteiligen.

6. Vergabeblog.de erreicht monatlich rund 20.000 Leser. Worin liegen für Sie die weiteren Vorteile gegenüber einer klassischen Fachzeitschrift?

Die Tagesaktualität ist die große Stärke von Vergabeblog.de. Themen die hier besprochen werden, liest man z.T. erst Wochen oder Monate später in der Fachzeitschrift. Dazu vereint Vergabeblog rechtliche mit politischen und ökonomischen Themen, was ich sehr spannend finde.

7. Und nach Dienstschluss: Was treibt Sie um jenseits des Vergaberechts?

Ich spiele seit vielen Jahren Handball im Verein und hoffe, dass ich diesen Sport trotz meines Alters noch ein paar Jahre betreiben kann.

8. Kurz und knapp: Wenn Sie die folgenden Sätze vervollständigen könnten:

Vergabeblog ist…

seit einiger Zeit die Startseite meines Internet-Browsers.

Vergaberecht ist…

für mich derzeit das spannendste und vielseitigste Rechtsgebiet.

Der Beruf als Rechtsanwalt…

ist mein Traumberuf.

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Über Dr. Michael Sitsen

Dr. Michael Sitsen ist Rechtsanwalt bei Orth Kluth Rechtsanwälte in Düsseldorf und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Er berät und begleitet seit vielen Jahren Auftraggeber und Bieter bei Ausschreibungen aller Art. Neben dem Vergaberecht gehört auch das Beihilfenrecht zu seinen Beratungsschwerpunkten. Er hält Schulungen zum Vergaberecht, u.a. für den Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME), und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen. Vor seiner anwaltlichen Tätigkeit war er mehrere Jahre wissenschaftlicher Mitarbeiter des bekannten Vergaberechtlers Prof. Dr. Jost Pietzcker in Bonn.

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