Mit Unverständnis reagiert der Städte- und Gemeindebund NRW auf die Kritik einiger Ruhrgebietskommunen an dem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Weiterleitung der vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel an die NRW-Kommunen. „Von einer ‚Gießkanne‘ kann überhaupt nicht die Rede sein“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Dr. Bernd Jürgen Schneider, in Düsseldorf klar.
Dies lasse sich anhand weniger Zahlen belegen. So würden nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung mehr als 60 Prozent der Mittel an die kreisfreien Städte fließen, obgleich dort nur etwa 40 Prozent der Landesbevölkerung leben. Die Stadt Essen würde nach dem Modell des Landes 113 Euro für jede(n) Einwohner/in erhalten, Duisburg sogar 150 Euro pro Einwohner/in. Die als Beispiel für angebliche Ungerechtigkeit genannten Kommunen Borken und Issum erhielten demgegenüber 24 respektive 16 Euro pro Einwohner/in.
„Dies zeigt, dass der Gesetzentwurf sehr wohl Rücksicht nimmt auf unterschiedliche Gegebenheiten in den Städten und Gemeinden“, machte Schneider deutlich. Der Verteilungsschlüssel stelle darauf ab, in welchem Maße die Kommunen innerhalb der zurückliegenden Jahre imstande gewesen seien, ihren Haushalt auszugleichen. Bei diesem vom Verfassungsgerichtshof NRW mehrfach als rechtlich tragfähig bestätigten Modell werde sowohl die Einnahmeseite als auch die Ausgabenseite – einschließlich der Sozialausgaben – berücksichtigt.
Schneider erinnerte daran, dass seit vielen Jahren nur ein Bruchteil der NRW-Kommunen überhaupt in der Lage sei, ihren Haushalt strukturell auszugleichen. Insofern spreche man in NRW besser nicht von „arm und reich“, sondern von „arm und sehr arm“. Genau diese Situation bilde der Gesetzentwurf des Landes ab. „Wie man auf der einen Seite den ausgewogenen Landesvorschlag als Benachteiligung armer Städte kritisieren und gleichzeitig ein Alternativmodell ins Gespräch bringen kann, das beispielsweise der schuldenfreien Stadt Düsseldorf zusätzliche Einnahmen von mehr als 20 Mio. Euro bescheren würde, ist nicht nachvollziehbar“, so Schneider abschließend.
Quelle: Städte- und Gemeindebund NRW
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