Wie angekündigt, stellen wir Ihnen fortan mit der neuen Serie “Steckbriefe” die Autorinnen und Autoren hinter den Beiträgen vor. Heute, Herr Dr. Martin Ott, Rechtsanwalt bei Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart. Herr Dr. Ott berät und vertritt insbesondere öffentliche Auftraggeber, aber auch Unternehmen, in allen Fragen des Vergaberechts. Einen Überblick über die Beiträge von Dr. Ott finden Sie hier.
1. Warum haben Sie sich als Rechtsanwalt ausgerechnet für das Vergaberecht entschieden und wie sind Sie dazu gekommen?
Das Vergaberecht ist stark durch europäische Regelungen und öffentlich-rechtliche Vorgaben geprägt. Bereits in meiner Ausbildung lag der Schwerpunkt auf dem öffentlichen Recht und dem Europarecht. Ich habe dann auch an einem Lehrstuhl für öffentliches Recht und Europarecht promoviert. Die Beratungspraxis im Vergaberecht ist durch die komplexe Regelungsmaterie und die große Bedeutung der Rechtsprechung geprägt. Außerdem erfordert eine fundierte Beratung eine Kenntnis des betreffenden Marktes. Den starken Praxisbezug und die juristisch anspruchsvolle Materie finde ich ungemein reizvoll. Die Umsetzung eines IT-Infrastrukturprojekts für die öffentliche Hand unterscheidet sich stark von der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, Dienstleistungsvergaben im ÖPNV erfordern ebenfalls spezifische Branchenkenntnisse. Dasselbe gilt für die Abfallwirtschaft oder die regulierten Sektoren (Trinkwasser, Energie, Verkehr). Wir beraten überwiegend die öffentliche Hand, aber auch Unternehmen in allen Fragen des Vergaberechts. Vergaberechtliche Beratung bedeutet dabei weit mehr als reine Rechtsberatung: betriebswirtschaftliche, technische, organisatorische Aspekte und eine zielgerichtete Abwicklungsstrategie sind ebenso bedeutsam wie die rechtliche Komponente. Nur eine Berücksichtigung aller wesentlichen Gesichtspunkte ermöglicht eine rechtssichere, wirtschaftliche und mit Blick auf die Vertragsausführung nachhaltige Beschaffung.
2. Haben Sie es bereits bereut?
Nein.
3. Welchen Stellenwert nimmt die vergaberechtliche Beratung in Ihrer Kanzlei verglichen mit anderen Rechtsgebieten ein?
Unser Team für den öffentlichen Sektor ist einer der größten Bereiche in unserer Kanzlei. Dementsprechend kommt der vergaberechtlichen Beratung ein erheblicher Stellenwert zu. Wir beraten aber auch in allen anderen für den öffentlichen Sektor relevanten Rechtsgebieten: Im Verwaltungsrecht, im öffentlichen Baurecht, im Zuwendungs- und (europäischen) Beihilfenrecht, bei organisationsrechtlichen Fragestellungen (Rekommunalisierung und Privatisierung), im Kommunalrecht, im Wettbewerbsrecht und im Kartellrecht. Als besonderes Verwaltungsverfahrensrecht ist das Vergaberecht ein „Querschnittsrechtsgebiet“. Es besitzt zahlreiche Berührungspunkte zu den Rechtsgebieten, die Menold Bezler als wirtschaftsberatende Kanzlei abdeckt: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Privates Baurecht und IT-Recht. Daher arbeiten wir regelmäßig mit Spezialisten aus den anderen Fachbereichen in unserer Kanzlei zusammen. Erfolgreiche Projekte auf Bundes- und Landesebene tragen darüber hinaus zu einer entsprechenden Wahrnehmung bei. So haben wir beispielsweise im Jahre 2012 den PLATOW-Preis für das beste Rechtsberatungsprojekt 2011 für die erfolgreiche Umsetzung eines komplexen Infrastrukturprojekts für das Bundesministerium für Bildung und Forschung erhalten.
4. Wo sehen Sie den größten Beratungsbedarf?
Bei europaweiten Vergabeverfahren. Bei Vergaben, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Außerdem in solchen Märkten, die unter besonders hohem Wettbewerbsdruck stehen, wie derzeit insbesondere Dienstleistungsmärkte, die personalintensiv sind und unter hohem Kostendruck stehen (z. B. Post-, Sicherheits-, Wäschereidienstleistungen, Schülerbeförderungs- und Busverkehrsleistungen, Gebäudereinigung). Darüber hinaus insbesondere Projekte, die mit Fördermitteln realisiert werden. Die Zuwendungsempfänger müssen teilweise nur bei diesen Projekten das Vergaberecht beachten, so dass es hier häufig an entsprechendem Know-how und personellen Kapazitäten fehlt.
5. Und wo den größten Reformbedarf?
Reformen gibt es genug. Mittlerweise stellt sich eher die Frage, ob eine zielgerichtete Reform im bestehenden System überhaupt noch möglich ist. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Integrierung der VOL/A und der VOF in die VgV, sowie die Abbildung des wesentlichen Verfahrens im GWB geht sicher in die richtige Richtung, bleibt aber fragmentarisch, solange die VOB/A in ihrer bestehenden Form erhalten bleibt. Insgesamt ist festzustellen, dass es dem Gesetzgeber und den am Gesetzgebungsprozess sowie an der Ausarbeitung der Vergabe- und Vertragsordnung beteiligten Interessensvereinigungen schwer fällt, einen solch bedeutenden Wirtschaftsfaktor wie den öffentlichen Einkauf ungeregelt zu lassen. Daher hat bislang jede Reform zu einer weiteren Zersplitterung des Vergaberechts geführt. Außerdem gibt es sektorspezifisches Vergaberecht (SektVO für die regulierten Bereiche, VSVgV für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit sowie die EU-VO 1370/2007 für den ÖPNV/SPNV). Hinzu kommt das Nebeneinander von europäischem Wettbewerbsvergaberecht und nationalem Haushaltsvergaberecht. Einige Aspekte der gegenwärtigen Reform gehen aber in die richtige Richtung: Die öffentlichen Auftraggeber erhalten größere Handlungs- und Gestaltungsspielräume, etwa bei der Wahl der Verfahrensart und der Gestaltung der verfahrensleitenden Entscheidungen (Eignungs- und Zuschlagskriterien). Diese gilt es künftig zu nutzen.
6. Vergabeblog.de erreicht monatlich rund 20.000 Leser. Worin liegen für Sie die weiteren Vorteile gegenüber einer klassischen Fachzeitschrift?
Kurze, aber fachlich gute Beiträge zu aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung. Neuigkeiten aus der Politik und den unterschiedlichen Märkten. Schneller und kostenfreier Zugang zu den relevanten Informationen. Die Fachforen des integrierten DVNW bieten zudem die Möglichkeit für einen Austausch aller relevanter Akteure (öffentlicher Einkauf, Rechtsberatung, fachlich-technische Expertise und Wissenschaft).
7. Und nach Dienstschluss: Was treibt Sie um jenseits des Vergaberechts?
Meine Frau und ich haben drei kleine Jungs, mir ist also auch privat nicht langweilig. Als Ausgleich treibe ich gerne Sport, mache Ausflüge mit meiner Familie, koche gerne, interessiere mich für Politik und engagiere mich ehrenamtlich.
8. Kurz und knapp: Wenn Sie die folgenden Sätze vervollständigen könnten:
Vergabelog…
ist informativ, interaktiv, fachlich gut und eine Plattform für interessante Diskussionen ‒ also genau richtig!
Vergaberecht…
ermöglicht erhebliche Beratungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für ein erfolgreiches Verfahren und mit Blick auf den durchzuführenden Auftrag: Die passgenaue Ausgestaltung des Vertrags.
Der Beruf als Rechtsanwalt…
hat durch die Beratungssituation eine starke soziale Komponente und ermöglicht daher auch im Beruf das, worauf es im Leben wirklich ankommt: Die Begegnung mit anderen Menschen.
Hinweis der Redaktion
Die Autorinnen und Autoren unserer fünf meistgelesenen Beiträge im Jahr 2015 (bis Oktober 2015) werden im Rahmen der festlichen Abendgala unseres 2. Deutschen Vergabetages in Berlin prämiert (Rückblick 1. Deutscher Vergabetag 2014). Es lohnt sich also doppelt im Vergabelog mit rund 20.000 monatlichen Lesern zu schreiben.
Dr. Martin Ott
Der Autor Dr. Martin Ott ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Menold Bezler Rechtsanwälte, Stuttgart. Herr Dr. Ott berät und vertritt bundesweit in erster Linie öffentliche Auftraggeber umfassend bei der Konzeption und Abwicklung von Beschaffungsvorhaben. Auf der Basis weit gefächerter Branchenkenntnis liegt ein zentraler Schwerpunkt in der Gestaltung effizienter und flexibler Vergabeverfahren. Daneben vertritt Herr Dr. Ott die Interessen der öffentlichen Hand in Nachprüfungsverfahren. Er unterrichtet das Vergaberecht an der DHBW und der VWA in Stuttgart, tritt als Referent in Seminaren auf und ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichen. Er ist einer der Vorsitzenden der Regionalgruppe Stuttgart des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).
Schreibe einen Kommentar