Die Bundesregierung kann bei der Vergabe für die gesetzliche Patientenberatung keine Verfahrensfehler erkennen. Wie und in welchem Stadium des Vergabeverfahrens der wissenschaftliche Beirat zu beteiligen ist, sei nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Im aktuellen Vergabeverfahren sei der Beirat frühzeitig eingebunden gewesen. Ein Verfahrensfehler sei somit nicht festzustellen, heißt es in der Antwort (18/5857) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/5753) der Fraktion Die Linke.
Nach Darstellung der Linksfraktion haben Mitglieder des Beirats der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) das Verfahren kritisiert und seien „entsetzt“ über die Entscheidung, die erfolgreiche Arbeit der UPD zu beenden. Die Professoren hätten dargelegt, dass nach ihrer Ansicht die Vergabe des Auftrags an das Callcenter-Unternehmen Sanvartis eine Fehlentscheidung sei.
Seit 2006 erbringt die gemeinnützige Gesellschaft UPD, eine Bietergemeinschaft aus Sozial- und Verbraucherverbänden, an 21 regionalen Stationen in Deutschland den kostenlosen Beratungsservice. Das Angebot wird so intensiv genutzt, dass die Regierung eine Ausweitung der Leistung beschlossen hat. Die Förderphase wurde gesetzlich von fünf auf sieben Jahre verlängert, die Fördermittel von 5,2 auf neun Millionen Euro jährlich erhöht.
Die aktuelle Förderphase endet am 31. Dezember 2015. Wer den Zuschlag für die insgesamt 63 Millionen Euro in der neuen Förderperiode ab 2016 bekommt, ist angeblich noch nicht entschieden. Vergeben werden die Fördermittel vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung.
In der Presse war gemutmaßt worden, die Firma Sanvartis, die in Duisburg ein Callcenter betreibt, könnte den Zuschlag erhalten. Das wird von Gesundheitsexperten kritisch gesehen, da die Firma offenkundig auch Aufträge von Krankenkassen und Pharmakonzernen bekommt. Eine unabhängige Beratung von Patienten wäre so nicht gewährleistet, hieß es.
Wie es in der Antwort weiter heißt, war der Patientenbeauftragte umfassend über die vom Beirat vorgebrachten Hinweise und Argumente informiert. Dem Patientenbeauftragten sei es im gesamten Verfahren wichtig gewesen, die Expertise des Beirats einzubeziehen. Die finalen Angebote aus der Ausschreibung seien dem Beirat nicht zur weitergehenden Lektüre überlassen worden.
Quelle: Deutscher Bundestag
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