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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 22/09/2015 Nr. 23569

Berlin: Rundschreiben im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen

Der Berliner Senat hat ebenfalls mit Senatsbeschluss 1/2015 vom 08.09.2015 aufgrund der aktuellen Situation eine besondere Dringlichkeit für erforderliche Beschaffungen oder Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen festgestellt.

Demnach können in diesem Fällen die Ausnahmetatbestände zu § 55 Abs.1 LHO vorliegen, wonach die gegenwärtigen besonderen Umstände eine Freihändige Vergabe im Einzelfall rechtfertigen. Vom grundsätzlichen Gebotder Einholung von mindestens 3 Vergleichsangeboten sind in diesen Fällen Ausnahmen gerechtfertigt.

Sie finden das vollständige Rundschreiben im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW). Noch kein Mitglied? Zur Mitgliedschaft geht es hier.

Das Thema ist auch Gegenstand des 2. Deutschen Vergabetages am 15./16.10.2015 in Berlin, u.a. mit Frau Canan Bayram, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Sprecherin für Integration, Migration und Flüchtlinge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin. Zu Programm & Anmeldung.

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