Der Berliner Senat hat ebenfalls mit Senatsbeschluss 1/2015 vom 08.09.2015 aufgrund der aktuellen Situation eine besondere Dringlichkeit für erforderliche Beschaffungen oder Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes im Zusammenhang mit der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen festgestellt.
Demnach können in diesem Fällen die Ausnahmetatbestände zu § 55 Abs.1 LHO vorliegen, wonach die gegenwärtigen besonderen Umstände eine Freihändige Vergabe im Einzelfall rechtfertigen. Vom grundsätzlichen Gebotder Einholung von mindestens 3 Vergleichsangeboten sind in diesen Fällen Ausnahmen gerechtfertigt.
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Das Thema ist auch Gegenstand des 2. Deutschen Vergabetages am 15./16.10.2015 in Berlin, u.a. mit Frau Canan Bayram, Mitglied des Abgeordnetenhauses, Sprecherin für Integration, Migration und Flüchtlinge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin. Zu Programm & Anmeldung.
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