„Mit der Aufstockung der Bundeszuweisungen für den Wohnungsbau um jeweils 500 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2019 geht der Bund einen wichtigen Schritt für eine bedarfsgerechte Unterbringung der Flüchtlinge.“ Das erklären die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Dr. Gerd Landsberg und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA Michael Knipper zum Beschluss des Bundeskabinetts.
„Es müssen aber weitere Voraussetzungen geschaffen werden, um jetzt schnell kostengünstigen Wohnraum errichten zu können“, erklärt Knipper. So sei zu empfehlen, dass Kommunen bei der Umsetzung des Programms verstärkt auf industrielle Bauweisen zurückgreifen. Statt in Unikaten zu denken, müssten verstärkt auch Prototypen entwickelt werden, die dann deutschlandweit in Serie umgesetzt werden könnten. Dadurch könne man sich auch aufwendige Genehmigungsverfahren ersparen, ergänzt Landsberg.
Von der Politik erwarten der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie die Bauindustrie darüber hinaus eine zumindest zeitweise Aussetzung kostentreibender Standards im Wohnungsbau: „Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre der Verzicht auf Erhöhung der EnEV-Anforderungen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten sollen“, schlägt Landsberg vor. Die Belastung aus der EnEV-Verschärfung werde von Experten der Wohnungswirtschaft mit 7.200 Euro pro Wohneinheit beziffert. „Darüber hinaus muss aber auch die Digitalisierung der Bauprozesse vorangetrieben werden“, ergänzt Knipper. Building Information Modeling-Methoden müssten im Interesse einer höheren Effizienz der Bauprozesse verstärkt auch im Geschosswohnungsbau eingesetzt werden.“
Notwendig sei zudem mehr Flexibilität in der Ausschreibung und der Vergabe von kommunalen Wohnungsbauprojekten. Mit Blick auf den gewaltigen Wohnungsbedarf in Folge der Flüchtlingswelle müsse der Vorrang der Fach- und Teillosvergabe mit dem Ziel, Kosten- und Zeiteinsparungen sowie Synergieeffekte im kommunalen Wohnungsbau zu erzielen, gelockert werden, fordert Landsberg. Es solle in der Entscheidungsfreiheit der Kommunen liegen, ob sie die Koordination der Gewerke selbst übernehmen oder einem Generalunternehmer übertragen, fordert Knipper. Eine entsprechende Klarstellung solle im Rahmen der anstehenden Beratungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 97 Abs. 4 GWB aufgenommen werden.
Quelle: Deutsche Bauindustrie
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