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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 06/01/2016 Nr. 24508

Bundesregierung: Inhouse-Vergaben von Netzen kritisch

group of high voltage pole against sunDie Bundesregierung beurteilt Inhouse-Vergaben von Energienetzen kritisch. Wenn eine Kommune sich im Wettbewerb als der am besten geeignete Bewerber herausstelle, solle sie den Netzbetrieb allerdings übernehmen können.

So die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/7099) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/6854).

Der im Energiewirtschaftsgesetz verankerte Wettbewerb um das Netz diene der Sicherstellung des hohen Qualitätsstandards, der für einen zuverlässigen und effizienten Netzbetrieb dringend erforderlich sei. Die Zulassung einer „Inhouse“-Vergabe würde dem Wettbewerb entgegenstehen und lasse befürchten, „dass das Verteilnetz als natürliches Monopol zum Nachteil von Verbrauchern, Gewerbe und Industrie einen Qualitätsverlust erleidet“, warnt die Bundesregierung.

Angesichts einer großen Zahl gelungener Rekommunalisierungsprojekte bestehe aber für kommunale Unternehmen kein Grund, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe von Wegenutzungsrechten zu scheuen. Unter Berufung auf Angaben des Verbandes kommunaler Unternehmen teilt die Regierung mit, dass seit 2005 über 200 Netzübernahmen durch Kommunen und kommunale Unternehmen stattgefunden hätten. Dabei seien 130 Stadtwerke neue gegründet worden.

Quelle: Bundestag

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Eine Antwort zu „Bundesregierung: Inhouse-Vergaben von Netzen kritisch“

  1. Avatar von Sonja Stenzel
    Sonja Stenzel

    Unter Hinweis auf § 46 Abs. 4 EnWG ist in der Rechtsprechung bereits seit längerem anerkannt, dass eine Inhouse-Vergabe an die eigene Netzgesellschaft nicht möglich ist. Es ist in jedem Fall ein wettbewerbliches Verfahren durchzuführen.