Es bleibt in Schleswig-Holstein bei den bekannten Wertgrenzen (VOL/A: Freihändig/Beschränkt bis 100.000 €; VOB/A: Freihändig bis 100.000 € / Beschränkt bis 1 Mio. €). Darüber sind allerdings weitere Erleichterungen im Bereich der VOB-Verfahren vorgesehen. So sollen auch bei Auftragsvolumen oberhalb eines Gesamt-Auftragswertes von 1.000.000 € die einzelnen Teil- und Fachlose beschränkt ausgeschrieben werden können, die unter einem Einzel-Auftragswert von 50.000 € bleiben. Die Änderungsverordnung ist mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 23.12.2015 am Folgetag Heiligabend in Kraft getreten.
Das Gesetzblatt können Sie hier als PDF herunterladen.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der IHKs und HWKs
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