Auf der Zielgeraden: Die Verordnung der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsverordnung – VergRModVO), aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums ist dem Bundestag zur Beschlussfassung überwiesen worden.
Entsprechend § 92 der Geschäftsordnung des Bundestags (“Rechtsverordnungen der Bundesregierung, die der Zustimmung des Bundestages bedürfen”) ist die VergRModVO (BT-Drs. 18/7318) zunächst an die zuständigen Ausschüsse übermittelt worden. Diese sind:
– Ausschuss für Wirtschaft und Energie (federführend),
– Ausschuss für Arbeit und Soziales,
– Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung,
– Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz,
– Ausschuss für Tourismus, Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit,
– Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur,
– Innenausschuss,
– und der Verteidigungsausschuss.
Der federführende Ausschuss für Wirtschaft und Energie soll nun dem Bundestag bis zum spätestens 24. Februar seinen Bericht vorlegen.
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Quelle: Vergabeblog.de
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