Die Stadt Regensburg (Vergabeamt) hat dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) mit der audrücklichen Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung zwei von ihr im Rahmen ihres Qualitätsmanagements ausgearbeitete Leitfäden zum VOB-Submissionstermin übersandt.
Diese „Anweisungen“ betreffen sowohl Verhandlungsleiter als auch Schriftführer. Sie regeln im Einzelnen das Verfahren für den VOB-Eröffnungsterminen nach §§ 14 VOB/A bzw. 14 EG VOB/A.
Auch wenn diese „Anweisungen“ der Großstadt Regensburg nicht unbedingt 1:1 auf jede kleine Gemeinde übertragbar sind, halten wir das Qualitätsmanagement der Stadt Regensburg für VOB-Eröffnungen doch insgesamt für sehr gut und empfehlen es daher als Grundlage auch zur Anwendung für andere Kommunen.
Konkret dargestellt werden die Arbeitsabläufe sowohl für Verhandlungsleiter als auch für Schriftführer bei Angebotseröffnungen. Mit einbezogen in die Tätigkeitsbeschreibung sind jedoch auch Elemente der formalen Prüfung der Angebote nach §§ 16 VOB/A bzw. 16 EG VOB/A.
Die im Rahmen des Qualitätsmanagements gemeinsam von den Fachstellen und den zuständigen Vergabesachbearbeitern im Vergabeamt der Stadt Regensburg erarbeiteten Anweisungen dienen dazu, den Submissionstermin, aber auch die Prüfung und Wertung der Angebote, effizient durchzuführen. Hierdurch sollen die erforderlichen Entscheidungen und Beschlüsse für die Vergabe herbeigeführt werden.
Die Anweisungen für Verhandlungsleiter und für Schriftführer bei VOB-Eröffnungen der Stadt Regensburg können nebenstehend als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Laden Sie hier die jeweiligen Arbeitsabläufe für Schriftführer und für Verhandlungsleiter herunter.
Quelle: DStGB
0 Kommentare