Unternehmen können nach der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die am 18. April in Kraft trat, einfacher an Ausschreibungen des Bundes teilnehmen. Auch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern setzt die Änderungen in seinem Online-Portal e-Vergabe um. Zudem ist dort seit dem 18. April die gesamte unmittelbare Bundesverwaltung angeschlossen. Weiter Schritte sind in Planung.
Das neue Gesetz schreibt vor, dass Vergabeunterlagen künftig frei zum Download verfügbar sein müssen. „Bisher war es oft so, dass potenzielle Bieter vor dem Aufwand einer Registrierung zurückschreckten und deshalb auch nichts über Ausschreibungen erfuhren, die für sie interessant gewesen wären“, erklärt Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des Beschaffungsamtes. „Jetzt kann jeder unverbindlich, kostenfrei und leicht zugänglich die Unterlagen einsehen, wodurch Ausschreibungen sicher einen größeren Bieterkreis erreichen. Das stärkt natürlich den Wettbewerb.“
Eine weitere Erleichterung stellt die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) dar: Mit dieser EU-weit standardisierten Erklärung können Unternehmen an Ausschreibungen teilnehmen, ohne alle rechtlichen und finanziellen Nachweise ihrer Eignung schon bei Abgabe ihres Angebots liefern zu müssen. Das Beschaffungsamt und andere Vergabestellen akzeptieren die EEE ab sofort.
Beschaffungsamt plant weitere Verbesserungen
Einen zusätzlichen Vorteil haben Nutzer des e-Vergabe-Portals des Beschaffungsamtes (www.evergabe-online.de): Hier ist ab dem 18. April 2016 die gesamte unmittelbare Bundesverwaltung angeschlossen – also alle Bundesministerien und die ihnen zugeordneten Behörden. Das bedeutet für Bieter eine größere Anzahl an Ausschreibungen und damit auch an potenziellen Aufträgen. Weiterhin arbeitet das Beschaffungsamt derzeit an einem neuen Angebotsassistenten, der Anfang 2017 zum Einsatz kommen soll und über das Internet genutzt werden kann. Der neue Web-Service erspart weitestgehend die bisher erforderliche Installation spezieller Software auf dem eigenen Rechner und reduziert so technische Hürden. „Je mehr wir die Vergabeverfahren entbürokratisieren, desto größer wird die Bieterbasis. Das nutzt sowohl dem Markt als auch den öffentlichen Haushalten“, so Dr. Settekorn.
Quelle: Beschaffungsamt des BMI
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