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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 08/05/2016 Nr. 25721

DGB: Hessisches Vergabegesetz nachbessern!

Anlässlich der Diskussion über das hessische Tariftreue- und Vergabegesetz im Hessischen Landtag fordert der DGB Hessen-Thüringen erneut einen vergabespezifischen Mindestlohn. Außerdem müssten die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes gestärkt werden.

Gabriele Kailing, Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, erklärt dazu: „Bereits bei der Verabschiedung des hessischen Tariftreue- und Vergabegesetzes 2014 hatten wir gefordert, dort einen vergabespezifischen Mindestlohn aufzunehmen. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. November 2015 bestätigt, dass solche Regelungen mit dem europäischen Unionsrecht vereinbar sind. Hessen wäre mit einem vergabespezifischen Mindestlohn in guter Gesellschaft. Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein verfügen über entsprechende Festlegungen in Höhe von 8,90 Euro bzw. 9,18 Euro.“

Die Erfahrung zeige darüber hinaus, dass die Kontrollen zur Einhaltung des Gesetzes gestärkt werden müssten.

„Wir brauchen eine landeseigene Kontrollbehörde im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Nur dann ist zu erwarten, dass das Gesetz insbesondere im Baubereich wirklich greift.“

Quelle: DGB Hessen-Thüringen

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