Der Erhalt öffentlicher Fördermittel bedeutet für den jeweiligen Empfänger Fluch und Segen zugleich. So sehr er sich über die Förderung seines Projektes freuen mag, so drohend hängt von Anfang an das Damoklesschwert der Rückforderung. Dies kann u.a. sein wegen möglicher Verstöße gegen die Förderbedingungen, vor allem gegen die ihm im Rahmen der Förderung auferlegten vergaberechtlichen Pflichten. Insbesondere bei einer Förderung aus Europäischen Mitteln sind die Prüfungen streng bis unerbittlich. Für Fördermittelempfänger bedeutet dies, dass sie sich von Anfang an mit der für Materie des Vergaberechts auseinandersetzen müssen.
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, wie Sie Rückforderungsrisiken frühzeitig erkennen und vermeiden können.
Als Seminarleiter für diese Veranstaltung konnten wir Frau Rut Herten-Koch, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, und Herrn Frank Möricke, Investitionsbank des Landes Brandenburg, gewinnen.
Ausführliche Informationen zu diesem Seminar finden Sie hier.
Das ausführliche Seminarprogramm der DVNW Akademie finden Sie hier.
Schreibe einen Kommentar