Vergabeblog

"Der Fachblog des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW)"
Bauleistungen

Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) aktualisiert

UnbenanntDas VHB setzt die VOB Teile A und B um und schafft die Voraussetzung für eine einheitliche, rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Es wird als Arbeitsmittel für die vertragliche Abwicklung von Bauaufträgen genutzt. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU in nationales Recht geht auch eine Änderung des VHB einher.

Für neue Verfahren wurden Formblätter erarbeitet und in die Systematik des VHB eingeordnet (Formblatt 114 „Aufforderung zur Interessensbestätigung“, Formblätter 651-657 für Rahmenverträge im oberschwelligen Baubereich).

Änderungen der Regelwerke führten darüber hinaus zur Anpassung zahlreicher Formblätter und Richtlinien, teilweise mit wesentlichen materiellen Änderungen. Hier seien als Beispiel das Formblatt und die Richtlinie 313 genannt, die wegen der Änderung des Ablaufs der Angebotsfrist sowie wegen des Wegfalls der Teilnahme von Bietern und/oder deren Bevollmächtigten am Öffnungstermin im Oberschwellenbereich eine weitere Änderung erfuhren.

Die Möglichkeit der Angebotsabgabe in Textform (Angebot kann ohne Signatur aber mit Nennung der Person des Erklärenden auf die Vergabeplattform hochgeladen werden) zieht sich durch viele Formblätter und führte auch zur entsprechenden Vereinfachung in Absageschreiben, Auftrag und dgl.

Änderungen der Begrifflichkeiten (z.B. die aus der Richtlinie 2024/14 EU übernommene Definition von Bieter und Bewerber in die Regelwerke) sowie die Änderungen von GWB, VgV und VOB/A führten zur Anpassung der Begriffe und von Paragrafenverweisen.

Die Formulare und die neuen Lesefassungen finden Sie nachfolgend auf dem Server der Fachinformation Bundesbau (FIB) zum kostenlosen Download:

Quelle: FIB – Fachinformation Bundesbau

Teilen
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (Noch keine Bewertungen)
Loading...
dvnwlogo Artikel im Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW) diskutieren .
Druckansicht Druckansicht

0 Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert