Am 9. Juni fand im Brandenburgischen Landtag die erste Lesung über eine Neufassung des Brandenburgischen Vergabegesetzes statt.
Mit der Gesetzesnovelle soll zweierlei erreicht werden: zum einen eine Harmonisierung des nationalen Vergaberechts mit dem am 18. April inkraft getretenen neuen EU-Vergaberecht; zum zweiten eine anwenderfreundlichere Ausgestaltung der Mindestlohnvorschriften, hier allerdings nebst Anhebung des Vergabemindestlohns auf 9 Euro/h. Bestandteil der Harmonisierung von Unter- und Oberschwellenbereich soll u.a. die Einführung des „amtlichen Verzeichnisses“ über geeignete Unternehmen im Liefer- und Dienstleistungsbereich auch für nationale Vergaben sein.
Den Text des Gesetzentwurfes finden Sie hier.
Quelle: Landtag Brandenburg
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