Eine „geschlechtergerechte Leistungsbeurteilung in der Bundesverwaltung“ ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9254). Wie die Fraktion darin ausführt, ist es „erklärtes Ziel der Bundesregierung, mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen und dabei im öffentlichen Dienst mit gutem Beispiel voranzugehen“.
Trotz eines generellen Frauenüberhangs im öffentlichen Dienst ist indes laut Vorlage „eine deutliche Mehrheit der Führungskräfte auf allen Ebenen nach wie vor männlich, der Frauenanteil wächst ausgesprochen langsam“.
Zahlreiche Studien legten nahe, dass strukturelle Gründe für die Unterrepräsentanz weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst im Beförderungswesen liegen, schreiben die Abgeordneten weiter. Für eine Beförderung einer Beamtin oder eines Beamten seien ihre oder seine Eignung, Befähigung und fachliche Leistung ausschlaggebend. Diese würden durch die dienstliche Beurteilung festgestellt. Häufig würden Tarifbeschäftigte nach den gleichen Verfahren beurteilt.
Obwohl die Einstellungsnoten von Frauen häufig gleich gut oder sogar besser seien, würden sie in den Dienststellen insgesamt schlechter beurteilt als Männer, heißt es in der Anfrage ferner. Durch die Quotierung der Noten würden die für eine Beförderung meist benötigten Spitzennoten selten und zu überwiegendem Anteil an Männer vergeben. Teilzeitbeschäftigte, die zum größten Teil weiblich seien, würden fast durchgängig schlechter bewertet als Vollzeitbeschäftigte, obwohl das Bundesgleichstellungsgesetz ausdrücklich eine Benachteiligung auch bei der dienstlichen Beurteilung durch eine Beeinträchtigung des beruflichen Aufstiegs unter anderem wegen Teilzeit- oder Telearbeit oder einer Beurlaubung auf Grund von Familien- oder Pflegeaufgaben untersage. Die darauf beruhende geringere zeitliche Verfügbarkeit oder Präsenz am Arbeitsplatz in der Dienststelle dürfe also nicht in die Beurteilung einfließen.
Wissen will die Fraktion, ob nach Ansicht der Bundesregierung im System der dienstlichen Beurteilung die Gefahr einer Benachteiligung von weiblichen sowie Teilzeitbeschäftigten besteht. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Maßnahmen der Bundesregierung bekannt sind, „um die Gefahr der Benachteiligung von weiblichen sowie Teilzeitbeschäftigten auszuschließen oder sie zumindest zu reduzieren“.
Quelle: Bundestag
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