Die Bundesregierung hat am 17. August 2016 den von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem über 450 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes abgebaut werden.
So sollen künftig beispielsweise die Zulassung zur Handwerksmeisterprüfung elektronisch beantragt und Einwendungen gegen Immissionsschutzanlagen elektronisch vorgebracht werden können. Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen wird damit die Möglichkeit erweitert, auf elektronischem Weg mit der Verwaltung zu kommunizieren. Auch innerhalb der Verwaltung werden Hindernisse bei der elektronischen Kommunikation abgebaut.
Das Ziel, verwaltungsrechtliche Schriftformerfordernisse zu überprüfen und abzubauen, hatte sich die Bundesregierung bereits in der Digitalen Agenda 2014 – 2017 und dem Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 gesetzt. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf setzt nunmehr die ersten Ergebnisse aus dem „Bericht der Bundesregierung zur Verzichtbarkeit der Anordnungen der Schriftform und des persönlichen Erscheinens im Verwaltungsrecht des Bundes“ vom 6. Juli 2016 um.
Doch der Abbau entbehrlicher Schriftformerfordernisse soll auch für die Zukunft fortgesetzt werden: So sollen vermeidbare Formerfordernisse beispielsweise erst gar nicht in neue Gesetzentwürfe aufgenommen werden, sondern bereits im Vorfeld in einem abgestimmten Verfahren auf Ihre Notwendigkeit hin überprüft werden. Damit findet der Prozess zu vernetzten, möglichst medienbruchfreien Verfahren in und mit der Verwaltung nicht nur seinen Anfang sondern wird auch zukünftig stringent weiterverfolgt.
Quelle: Bundesministerium des Innern
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