Morgen, am 14. September, wird die Novelle des Brandenburgischen Vergabegesetzes im Wirtschaftsausschuss beraten. „Der vorliegende Gesetzentwurf sollte um einen effektiven Bieterrechtsschutz in Vergabeverfahren nach nationalem Recht erweitert werden“, so Anja Theurer, Geschäftsführerin der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Theurer weiter: Bislang stehe Bietern der Weg zu einem speziellen Vergaberechtsschutz erst ab sehr hohen Auftragswerten von 5,225 Millionen Euro bei Bauvergaben und 209.000 Euro bei der Vergabe sonstiger Leistungen offen. Das sei nicht sachgerecht.
„Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren sollte genutzt werden, diesen Missstand auszuräumen und die Durchsetzung des Vergaberechts auch mittels eines effektiven Rechtsschutzes im sogenannten „Unterschwellenbereich“ zu gewährleisten“, Theurer abschließend.
Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg
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