Das Bundesbauministerium hat mit Datum vom 9. September 2016 den Erlass zur Einführung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und damit insbesondere die näheren Einzelheiten für den ersten Abschnitt der VOB/A (Unterschwellenrecht) veröffentlicht.
Auf Bundesebene wird die Neufassung der VOB/A, deren inhaltlichen Änderungen sich aus der Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 01. Juli 2016 ergeben, danach zum 01. Oktober in Kraft treten.
Für die Städte und Gemeinden muss das Unterschwellenvergaberecht (VOB/A, 1. Abschnitt) grundsätzlich in seiner Funktion als Haushaltsrecht noch durch jeweilige Erlasse der zuständigen Landesregierungen in Kraft gesetzt werden.
Der Erlass des Bundes kann hier heruntergeladen werden.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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