Vergabeblog

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Politik und Markt

Brandenburger Vergabegesetz: Anhebung des Mindestlohns auf neun Euro

Der Wirtschaftsausschuss des Brandenburgischen Landtags hat am 14. September 2016 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Anhebung des Mindestlohns nach dem Brandenburger Vergabegesetz beschlossen und sich zudem gegen eine Aufweichung der Lohnuntergrenze ausgesprochen.

So soll verhindert werden, dass Unternehmen Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder Zulagen mit dem Mindestlohn verrechnen und diesen damit faktisch absenken.

Dazu erklären für die SPD-Fraktion die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Ina Muhß und der wirtschaftspolitische Sprecher Helmut Barthel: „Als Sozialdemokraten sehen wir uns verpflichtet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Anker gegen Lohndumping zu setzen. Die Anhebung des Brandenburger Mindestlohns auf neun Euro ab Oktober ist angemessen und vertretbar. Zwar erscheinen die Schritte bei der Anpassung des Mindestlohns klein; bei 40 Wochenstunden beträgt die beschlossene Steigerung aber 20 Euro pro Woche. Für viele Beschäftigte macht das durchaus einen spürbaren Unterschied. Dass die CDU diese Anhebung ablehnt und eine Aufhebung des Brandenburger Mindestlohns fordert zeigt, wie rückwärtsgewandt sie ist: Sie schlägt weiter die Schlachten der Vergangenheit und hadert unverändert mit dem Mindestlohn, der für sehr viele Beschäftigten im Land höhere Einkünfte bedeutet.“

„Wichtig ist uns auch, Tricksereien einzelner Arbeitgeber bei der Lohnberechnung einen Riegel vorzuschieben: Die Vorschriften des Vergabegesetzes sind nur dann erfüllt, wenn das regelmäßige Grundentgelt pro Zeitstunde der gesetzlich festgelegten Mindestentgelthöhe entspricht. Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Zuschläge, Prämien oder Sachleistungen sind neben dem gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen. Damit haben wir nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Mai dieses Jahres Klarheit geschaffen, dass der Mindestlohn, der für öffentliche zu vergebende Aufträge in Brandenburg schon seit 2012 gilt, wirklich die Untergrenze für Stundenlöhne ist. Brandenburg war mit der Regelung Vorreiter für den bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn, darauf ist die SPD-Fraktion stolz“, so Ina Muhß und Helmut Barthel.

Quelle: SPD Unterbezirk Dahme-Spreewald

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