In seiner Sitzung vom 28. September 2016 hat der Brandenburgische Landtag die Novelle des Brandenburgischen Vergabegesetzes verabschiedet. Das Gesetz erstreckt sich inhaltlich a) auf die Erhöhung des Vergabemindestentgeltes von EUr 8,50 / h auf EUR 9,00 / h, b) auf die Überarbeitung der Vorgaben zur Sicherstellung der Zahlung des Mindestentgeltes sowie der Kontrollen und c) auf die Angleichung der für den Unterschwellenbereich geltenden Verfahren an das seit April geltende EU-Vergaberecht im Bereich Lieferungen und Dienstleistungen. Das Gesetz soll am 1. Oktober 2016 inkraft treten – eine Veröffentlichung im Gesetzblatt steht aber noch aus.
Ab Inkrafttreten sind Vergabestellen verpflichtet, über die einschlägigen Formblätter den erhöhten Mindestlohn zum Bestandteil ihrer Vergabeunterlagen und damit auch zum Vertragsinhalt zu machen. Unternehmer sind in laufenden Verträgen nur dann zur Zahlung des erhöhten Mindestentgelts verpflichtet, wenn ihre Verträge eine Lohngleitklausel enthalten. Insowet ist zu beachten, dass das Mindestentgelt nach BbgvergG NICHT wie der gesetzliche Mindestlohn nach MiLoG unmittelbar wirkt!
Quelle: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
0 Kommentare