Am 28.09.2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine 9. GWB-Novelle beschlossen.
Der Gesetzentwurf dient unter anderem der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/104/EU über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen. Damit sollen neue Vorgaben für die erleichterte Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch Geschädigte gemacht werden.
Die vorgenannte EU-Richtlinie ist bis zum 27.12.2016 in deutsches Recht umzusetzen. Die Richtlinienumsetzung soll dazu beitragen, dass zukünftig Unternehmen und Verbraucher effektiver Schadensersatzansprüche durchsetzen können, wenn sie durch einen Kartellverstoß geschädigt wurden.
Im kommunalen Bereich ist in diesem Zusammenhang auf die negativen Erfahrungen im sogenannten Feuerwehrkartell sowie auf das aktuell laufende Verfahren zum sogenannten Lkw-Kartell zu verweisen. Die kommunalen Spitzenverbände haben den Gesetzgeber bereits in der Vergangenheit aufgefordert, mit einer Beweislastumkehr die Rechte von Kartellgeschädigten (Kommunen) deutlich zu stärken. Insoweit ist der vorgelegte Gesetzentwurf grundsätzlich zu begrüßen. Es muss verhindert werden, dass Unternehmen kartellrechtliche Geldbußen in Millionenhöhe durch nachträgliche Vermögensverschiebungen und Umstrukturierungen vereiteln.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung kann bei Interesse hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB)
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