Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) hat zum Entwurf der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium Stellung genommen. Diese möchten die neuen Flexibilisierungen im Oberschwellenbereich gerne unterhalb der Schwelle übernehmen, nicht jedoch solche, die Gestaltungsspielräume einengende, Neuerungen.
Darin heißt es:
“Oberschwellenvergaberecht und Unterschwellenvergaberecht unterscheiden sich beträchtlich […] Aus diesem entscheidenden Unterschied folgt, dass sich ein „einseitiges Übertragen“ von Oberschwellenregeln auf den Unterschwellenvergabebereich und damit auf das Massengeschäft der über 90 % der kommunalen Vergaben verbietet.”
Vor diesem Hintergrund formulieren die kommunalen Spitzenverbände folgende grundlegenden Positionen zur UVgO:
“1. Sinnvolle Regelungen aus dem Oberschwellenvergaberecht, die ein Mehr an Gestaltungsspielraum und Flexibilität sowohl für Auftraggeber und Unternehmen bringen, müssen auch auf das Unterschwellenvergaberecht übertragen werden.
2. Einschränkende, die Gestaltungsspielräume von Auftraggebern und Unternehmen einengende und ihren administrativen Aufwand erhöhende Regeln aus dem Oberschwellenvergaberecht dürfen nicht auf den Unterschwellenbereich übernommen werden.
3. Im Unterschwellenvergaberecht müssen im Vergleich zum Oberschwellenvergaberecht zusätzliche Erleichterungen und Flexibilisierungen vorgenommen werden. Ein „EU-vergaberechtliches Denken“ auch für das Unterschwellenrecht ist daher fehl am Platz.”
Die vollständige Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände finden Sie hier.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund
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