Das BMWi hat einen Diskussionsentwurf für eine Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) erarbeitet. Dieser soll die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A 1. Abschnitt) ersetzen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich in ihrer Stellungnahme gegen eine Einbeziehung der freiberuflichen Leistungen in die UVgO aus, welche auch bisher nicht Gegenstand der VOL/A waren. Die Vergabe freiberuflicher Leistungen soll auch weiterhin im Rahmen der jeweiligen haushaltsrechtlichen Vorschriften erfolgen.
Die Stellungnahme der Bundesingenieurkammer finden Sie hier.
Quelle: Bundesingenieurkammer e.V.
Hinweis der Redaktion
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