Die Bundesregierung hat sich mit der EU-Kommission in den Gesprächen zum beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren darauf verständigt, dass nur die Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zwischen einem und 50 Megawatt in Zukunft durch Ausschreibungen erfolgt.
Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (18/10205) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/9903) mit. Danach sind Ausnahmen von den Ausschreibungen nur in engen Grenzen möglich, etwa wenn in einem bestimmten Segment keine ausreichende Zahl von Bietern zu erwarten sei.
Quelle: Bundestag
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