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UVgO: Kommunale Spitzenverbände und BAK lehnen Einbeziehung freiberuflicher Leistungen ab!

Die kommunalen Spitzenverbände haben gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer (BAK) sowie weiteren Organisationen der Freien Berufe ein Positionspapier zur Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) an das Bundeswirtschaftsministerium gerichtet.

In diesem Positionspapier begrüßen die kommunalen Spitzenverbände sowie die Organisationen der Freien Berufe im Grundsatz die Bestrebungen der Bundesregierung, die Regelungen im Unterschwellenbereich im Zusammenwirken mit den Ländern zu vereinheitlichen. Eine Unterschwellenvergabeordnung sollte sich jedoch auf das Notwendige beschränken und keine neuen Regelungen einführen, für die bislang kein Regelungsbedarf gegeben war.

Die Verbände lehnen insbesondere eine Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die neue UVgO ab. Eine flächendeckende Regelung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen im Unterschwellenbereich gab es bislang nicht. Eine solche Regelung war und ist wegen der Besonderheiten der freiberuflichen Leistungen, insbesondere der bei diesen Leistungen notwendigen engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch nicht geboten. Mit dem Haushaltsrecht ist eine ausreichende Regelung gegeben, die Wettbewerb und zugleich ein hohes Maß an Flexibilität sichert. Dies hat sich nach Auffassung der beteiligten Verbände bewährt.

Weitere Einzelheiten können dem Positionspapier zur Einbeziehung freiberuflicher Leistungen in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) entnommen werden, welches hier abgerufen werden kann.

Hinweis der Vergabeblog-Redaktion: Am16.2.2o17 findet in Berlin der 1. Bau-Vergabetag 2017 des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) statt. Hier finden Sie ausführliche Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung.

Quelle: Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

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