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Schleswig-Holstein: Evaluierungsberichts zum TTG

Das vor drei Jahren für Schleswig-Holstein verabschiedete Tariftreue- und Vergabegesetz (TTG), in dem unter anderem der so genannte vergaberechtliche Mindeststundenlohn von 9,18 Euro festgelegt wurde, hat nur zu äußerst geringen Lohnanpassungen in der Wirtschaft des Landes geführt.

Wie Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer am 31. Oktober 2016 in Kiel bei der Vorstellung des Evaluierungsberichts zum TTG sagte, gaben über 90 Prozent der befragten Betriebe an, dass sie keinerlei Lohnanpassungen vornehmen mussten. Ausnahmen seien lediglich die dem Niedriglohnsektor zuzurechnenden Branchen wie das Wach- und Sicherheits- sowie das Gebäudereinigungsgewerbe.

Hier hat das Gesetz also zu eindeutig mehr sozialer Gerechtigkeit beigetragen, weil in diesem Bereich die Stundenlohnsätze um teils bis zu 12,8 Prozent angehoben wurden, sagte Meyer. Auch für die Preisentwicklung habe die Einführung des Mindestlohns kaum Folgen gehabt. So gaben fast 80 Prozent der befragten Vergabestellen und Firmen an, dass sich die Angebotspreise infolge der TTG-Regelungen seit August 2013 nicht verändert hätten. Der Mindestlohn von 9,18 Euro brutto pro Stunde muss an alle Beschäftigten bezahlt werden, die im Rahmen ihrer Anstellung an der Erledigung öffentlicher Aufträge beteiligt sind.

Wie Meyer weiter sagte, hätten die Gutachter auch Kritikpunkte am TTG wie etwa den bürokratischen Aufwand oder die Verständlichkeit der Vorgaben deutlich herausgearbeitet. „Wir haben aber zugleich eine Reihe von Handlungsempfehlungen bekommen, wie wir das TTG schlanker und praktikabler gestalten können„, so Meyer. Ein Teil dieser Vorschläge solle bereits mit einer geplanten Rechtsverordnung im Frühjahr 2017 umgesetzt werden, darüber hinaus sei eine große TTG-Novelle für die kommende Legislaturperiode in Vorbereitung.

Einer der Entbürokratisierungsvorschläge der Gutachter: In Zukunft soll bei den Verfahren nur noch „eine Unterschrift für alles“ nötig sein. So könne der öffentliche Auftraggeber künftig alle Verpflichtungen in seine Unterlagen aufnehmen, die der Bieter dann mit nur einer einzigen Unterschrift zu bestätigen braucht. Meyer: Damit beseitigen wir beispielsweise die derzeit nötigen Extraerklärungen der Bieter.

Wie der Minister weiter sagte, sei mit einer neuen Rechtsverordnung zum 1. Februar 2017 geplant, die Höhe des Mindestlohns von derzeit 9,18 Euro auf 9,99 Euro anzuheben: Auch mit diesem Schritt sorgen wir für ein großes Stück sozialer Gerechtigkeit, denn so stellen wir weiterhin sicher, dass sich der vergaberechtliche Mindestlohn auch in Zukunft an der untersten Lohngruppe des öffentlichen Dienstes orientiert. Der Mindest-Stundenlohn im Tarifvertrag der Länder (TV-L) sei seit Inkrafttreten des TTG inzwischen dreimal erhöht worden und liege inzwischen bei 9,99 Euro brutto.

Nach den Worten von Meyer weiche die Landesregierung mit diesem Schritt ganz bewusst von der Empfehlung der Gutachter ab, die sich für ein Einfrieren des Satzes auf 9,18 Euro aussprechen: Wir haben ein klares Prinzip: Arbeitnehmer in Privat-firmen, die öffentliche Aufträge erhalten, müssen genauso gut und fair bezahlt werden, als würde die öffentliche Hand diese Aufträge mit eigenen Mitarbeitern selbst ausführen.

Meyer erinnerte auch an den durch eine Anpassung zu erwartenden Kaufkraft-Gewinn in Schleswig-Holstein. Allein die vor wenigen Tagen beschlossene Anhebung des bundesweiten Mindestlohns um 34 Cent auf 8,84 Euro zum 1. Januar 2017 bedeute nach DGB-Berechnungen bei knapp 130.000 betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Land ein Kaufkraft-Plus von mehr als 50 Millionen Euro pro Jahr.

Der Minister machte weiter deutlich, dass gegen ein Einfrieren des Mindestlohns auch die Erkenntnis der Gutachter spreche, dass dessen Einführung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur im Land hatte und auch nicht ursächlich für eine rückgängige Beteiligung an öffentlichen Aufträgen gewesen sei.

Der insgesamt rund 200 Seiten starke Evaluierungsbericht soll nun mit Kommunen und Verbänden diskutiert werden und wird Mitte November auch Thema im Landtag sein. Dann soll auch die formelle Anhörung von Kammern und Verbänden zur geplanten Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns eingeleitet werden.

Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein

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