Das Verfahren zur Vergabe sogenannter Wegenutzungsrechte für Verteilnetze (Gas, Strom) in den Kommunen soll verbessert werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie stimmte am 30.11.2016 dem von der Regierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung (18/8184) zu.
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten für den Entwurf, die Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dagegen. Zuvor hatte die Koalition mit ihrer Mehrheit noch einen Änderungsantrag beschlossen.
Die Wegenutzungsrechte zur leitungsgebundenen Energieversorgung (auch „Konzessionen“ genannt) müssen in vergabeähnlichen Verfahren alle 20 Jahre neu vergeben werden. Mit dem Gesetzentwurf werden mehrere Instrumente eingeführt beziehungsweise erweitert. Dazu gehört unter anderem eine Konkretisierung des Auskunftsanspruchs der Gemeinde gegenüber dem Inhaber des Wegenutzungsrechts im Hinblick auf relevante Netzdaten. Mängel im Vergabeverfahren müssen in Zukunft innerhalb bestimmter Fristen vorgebracht werden. Bei der Übereignung der Netze „gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung“ soll regelmäßig der Grundsatz des objektivierten Ertragswertes gelten.
Quelle: Deutscher Bundestag
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