2 Minuten

Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 17/02/2017 Nr. 29330

Baugewerbe will keine Dienstleistungskarte

Im Rahmen des Dienstleistungspakets sieht die Europäische Kommission vor, dass grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit Hilfe einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte leichter im Ausland tätig werden können. Betriebe sollen diese Karte nutzen können, um grenzüberschreitend Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat zu erbringen oder eine Zweigniederlassung zu gründen.

„Das von der Europäischen Kommission am 10. Januar 2017 veröffentlichte Dienstleistungspaket bietet für das Baugewerbe keinerlei Mehrwert – vielmehr schafft es neue Einfallstore für Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit und gefährdet bestehende Kontrollrechte innerhalb Deutschlands.“ so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Zwar begrüße man grundsätzlich, wenn grenzüberschreitende Tätigkeiten erleichtert werden. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Gründung von Briefkastenfirmen sowie Scheinselbstständigkeit durch diese Karte erleichtert werde, so Pakleppa.

Die Vorschläge der EU-Kommission zu einer Elektronischen Europäischen Dienstleistungskarte zielten daher in die falsche Richtung und wirkten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontraproduktiv. Sie liefen gleichzeitig dem eigenen Ziel der Europäischen Kommission zuwider, verstärkt gegen diese Phänomene in Europa vorzugehen. Darüber hinaus sei es der Kommission nicht gelungen, die Befürchtung zu entkräften, dass effektive Kontrollen der Arbeitsbedingungen im Aufnahmestaat weiterhin problemlos möglich sein werden. Dafür gebe es zu viele Widersprüche in den Texten.

Es besteht kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten wird bereits heute durch die Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet. Es besteht damit kein Handlungserfordernis. Auch hat der Europäische Gerichtshof stets anerkannt, dass jeder Mitgliedstaat eigenverantwortlich bestimmen kann, welche Berufe er reglementiert und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgt.

Der Deutsche Bundestag habe in seinem Beschluss vom Juli 2016 zur Binnenmarktpolitik der Europäischen Kommission unmissverständlich klargestellt, dass er Beschränkungen der Regelungskompetenz des nationalen Gesetzgebers im Bereich der reglementierten Berufe ablehnt. Dies gelte es jetzt durchzusetzen. Der Verband erwartet, „dass unser bewährtes System der dualen Ausbildung inklusive der Meisterpflicht nicht angetastet wird.“

Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert