In Vergabeverfahren in Baden-Württemberg wird seit Jahresbeginn der allgemeine Mindestlohntarif angewendet.
Seit dem 1. Januar 2017 beträgt der bundesgesetzlich geregelte Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Dieser gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Da dies zu einer Abweichung vom vergabespezifischen Mindestentgelt im Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde führte ist bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Baden-Württemberg seit Jahresbeginn übergangsweise der bundesgesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde anzuwenden
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) soll künftig das vergabespezifische Mindestentgelt im LTMG dauerhaft an die Vorgaben und Höhe des bundesgesetzlichen Mindestlohns koppeln. Die Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz informiert auf ihrer Internetseite, sobald die Änderung erfolgt. Dort sind zudem aktuelle Muster für die Verpflichtungserklärungen in Vergabeverfahren zu finden.
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Quelle: Servicestelle Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg
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