Am 03.03.2017 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW die Verordnung zur Durchführung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (kurz: RVO TVgG NRW) veröffentlicht worden.
Zweck dieser Verordnung ist die Konkretisierung und Umsetzung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen vom 31. Januar 2017 (GV. NRW. S. 273, wir berichteten). Sie ergänzt dabei neben den Vorschriften für die einzelnen Regelungsbereiche die Grundsätze der Vergabe gemäß § 3 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung tritt am 1. April 2017 in Kraft.
Zum Volltext der RVO TVgG NRW gelangen Sie hier, weitere relevante Gesetzesmaterialien finden Sie hier.
Quelle: Landtag NRW
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