Seit Ende Februar läuft die Anhörung der Verbände zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Mit der Änderung des NTVergG ist zum einen die Einführung der Unterschwellenvergabeordnung in niedersächsisches Landesrecht verbunden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Herausnahme der Sektorenauftraggeber und der Empfänger von Subventionen nach § 99 Nr. 4 GWB (z.B. Sportvereine, LEADER-Projektträger) aus dem Anwendungsbereich des NTVergG. Die Verbandsanhörung dauert sechs Wochen. Nach Auswertung der Ergebnisse soll der Gesetzentwurf in den niedersächsischen Landtag eingebracht werden.
Quelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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