Im April 2016 ist das neue Vergaberecht für Ausschreibungen oberhalb der EU-Schwellenwerte in Kraft getreten. In diesem Jahr folgt(e) mit der neuen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), welche am 7.2.2017 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, die Reform des Unterschwellenvergaberechts. Das alles bringt den Auftragsberatungsstellen der Länder viel Arbeit ein. Wie die aktuelle Statistik zeigt, war die Arbeitsauslastung nie höher als in 2016 (siehe Vergabeblog.de vom 10/03/2017, Nr. 29944).
Mit der Reform des Unterschwellenvergaberechts leider nicht abgeschafft wurde der bundesweite Flickenteppich bei den Wertgrenzen. Hier bleibt es in den einzelnen Bundesländern bei unterschiedlichen Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben. Die Auftragsberatungsstellen der Länder haben nun eine neue aktualisierte Übersicht über die 2017 geltenden Wertgrenzen für beschränkten Ausschreibungen und freihändige Vergaben zusammengestellt.
Quelle: Ständige Konferenz der Auftragsberatungsstellen (ABST)
Anm. d. Red.: Die Wertgrenzenübersicht 2017 können Sie hier downloaden.
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