Mit Ökostrom kann die öffentliche Hand aktiv die Energiewende fördern. Eine nun aktualisierte Arbeitshilfe des Umweltbundesamtes hilft bei der Beschaffung. Öffentliche Auftraggeber haben ihre Beschaffung von Ökostrom im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren vorzunehmen.
Die Arbeitshilfe erklärt, wie öffentliche Auftraggeber bei einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren vorgehen können. Außerdem stehen Muster-Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die im Jahr 2016 erfolgten Änderungen des Vergaberechts wurden bei der Aktualisierung berücksichtigt.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in den Jahren 2003, 2006 und 2009 für Liegenschaften im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums europaweit im offenen Verfahren Ökostrom ausgeschrieben und auf Basis dieser Ausschreibung einen Leitfaden für Ökostrom-Beschaffung erstellt.
Die aktualisierte Arbeitshilfe für eine europaweite Ausschreibung von Ökostrom mit Stand November 2016 finden Sie hier.
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