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Nach Evaluierung: Thüringer Vergabegesetz soll überarbeitet werden

Dies ist das Ergebnis eines vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beauftragten Evaluierungsgutachtens. Bis Mitte Juni soll ein erster Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes erarbeitet werden. An der Evaluierung waren sowohl Vergabestellen als auch Unternehmen aus dem Freistaat beteiligt.

Bewertet wurden dabei u.a. die folgenden Aspekte des landesrechtlichen Vergabegesetzes:

  • Verständlichkeit und Praktikabilität
  • Gewährleistung von Lohn-und Sozialstandards
  • ILO-Kernarbeitsnormen
  • Berücksichtigung ökologischer und sozialer Kriterien
  • Wirkung und Durchsetzung der Kontroll-und Sanktionsmechanismen
  • Akzeptanz und Umsetzung des Rechtsschutzes nach § 19 ThürVgG
  • Vollzugs-und Bürokratieaufwand
  • Bieterverhalten und Wettbewerb um öffentliche Aufträge
  • Preisentwicklungen

Das Gutachten gibt eine Reihe von Handlungsempfehlungen, die bei der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes beachtet werden sollen wie z.B.:

  • die bundesweite Harmonisierung im Unterschwellenbereich zu unterstützen,
  • Bürokratie abzubauen und das Verfahren weiter zu vereinfachen, insb. durch Einführung des sogenannten „Bestbieterprinzips“,
  • die Pflicht zur doppelten Veröffentlichung (sowohl im Thüringer Staatsanzeiger als auch auf der zentralen Landesvergabeplattform) abzuschaffen,
  • auf einen vergabespezifischen Mindestlohn in Thüringen (weiterhin) zu verzichten,
  • den unterschwelligen Rechtsschutz verbindlicher zu gestalten, insbesondere Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung von Informationspflichten vorzusehen,
  • den Auftragswert für Direktaufträge auf 1.000 Euro (von derzeit 500 Euro) zu erhöhen.

In der letzten Aprilwoche soll zunächst ein „Werkstattgespräch“ mit Wirtschaftsverbänden, Kammern und weiteren Interessenverbänden sowie Landtagsabgeordneten stattfinden. Auf dieser Grundlage ist geplant, bis Mitte Juni einen ersten Referentenentwurf für die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes zu erarbeiten.

Das Gutachten zur Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes können Sie hier downloaden.

Quelle: Gemeinsamer Newsletter der Auftragsberatungsstellen in Deutschland

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