Die Landesregierung Niedersachsen hat am 2. Mai 2017 dem Entwurf einer Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zugestimmt. Anlass der Novellierung ist zum einen die neue vom Bund veröffentlichte Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).
Zum anderen sollen Empfänger von Subventionen, wie Sportvereine und Projektträger, das Gesetz zukünftig unterhalb der sogenannten EU-Schwellenwerte nicht mehr anwenden müssen. In Kürze wird der Änderungsentwurf im Landtag eingebracht. Vorbehaltlich weiterer Beratungen ist mit dem Gesetzesbeschluss im Spätsommer/Frühherbst diesen Jahres zu rechnen.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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