Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 17.05. den Entwurf einer Mantelverordnung zur Einführung von Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Anlagen und innovative KWK-Systeme sowie zur Einführung von gemeinsamen Ausschreibungen von Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen verabschiedet. Im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung werden Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme eingeführt.
Staatssekretär Rainer Baake: „Die Ausschreibungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen stellen die Weichen für die Zukunft. KWK ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Bei den KWK-Zielen sind wir auf Kurs. Jetzt geht es darum, dass die Anlagen flexibel auf erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung reagieren.“
Mittelgroße KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 MW bis 50 MW werden künftig nur noch gefördert, wenn Sie zuvor in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur einen Zuschlag erhalten haben. Anlagen dieser Größe speisen meist Wärme in städtische Wärmenetze ein, können aber auch größere Gewerbe- oder Industriebetriebe mit Wärme versorgen. Außerdem wird erstmals eine Förderung für innovative KWK-Systeme ausgeschrieben. Solche Systeme kombinieren flexible KWK-Anlagen mit erneuerbarer Wärme, beispielsweise aus Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen und sparen so besonders viel Treibhausgase ein. Die zusätzliche Förderkategorie soll der KWK Zukunftsperspektiven eröffnen und notwenige Investitionen in flexible Technologien anreizen.
Insgesamt werden bis zum Jahre 2021 jährlich 200 MW pro Jahr ausgeschrieben, wovon anfänglich 150 MW auf herkömmliche KWK-Anlagen und 50 MW auf innovative KWK-Systeme entfallen. Der Anteil der innovativen KWK-Systeme steigt langsam an.
Des Weiteren werden gemeinsame Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeführt. Die gemeinsamen Ausschreibungen werden für eine Pilotphase von drei Jahren (2018-2020) eingeführt. Mit dem Pilotvorhaben soll in der Praxis erprobt werden, wie sich eine gemeinsame Ausschreibung von Wind an Land und Solar auswirkt. Das Ausschreibungsvolumen der gemeinsamen Ausschreibungen beträgt insgesamt 400 MW installierte Leistung in jedem der drei Jahre.
Rainer Baake: „Aus guten Gründen hat sich die Bundesregierung bisher für technologiespezifische Ausschreibungen entschieden, wie wir sie im EEG geregelt haben. Das erhöht die Versorgungssicherheit und sorgt für eine bessere regionale Verteilung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Dennoch wollen wir mit einem Pilotvorhaben praktische Erfahrungen mit einer technologieübergreifenden Ausschreibung sammeln. Das Ergebnis werden wir evaluieren und dann die Schlüsse für die weitere Entwicklung der Ausschreibung ziehen.“
(Quelle: BMWi)
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