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Zitierangaben: Vergabeblog.de vom 07/06/2017 Nr. 31732

Bundestag: Grünes Licht für Wettbewerbsregister

BundestagDer Wirtschaftsausschuss des Bundestages hat am vergangenen Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und unter Enthaltung der Opposition grünes Licht für das geplante Wettbewerbsregister gegeben, sodann der Bundestag am Donnerstag nach abschließender Beratung das Gesetz zur Einführung des Registers (18/12051) beschlossen. Damit sollen öffentliche Auftraggeber vor der Vergabe von Aufträgen abfragen können, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem Vergabeverfahren auszuschließen ist.

Das Register soll beim Bundeskartellamt eingerichtet werden und teilweise bestehende Register auf Landesebene ablösen. Erkenntnisse über Ausschlussgründe von Vergabeverfahren sollen von den Strafverfolgungsbehörden und von den für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden des Bundes und der Länder an das Register übermittelt werden. Bisher bestehende Abfragepflichten zum Beispiel nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sollen durch die neue Abfragepflicht beim Wettbewerbsregister ersetzt werden. Der Bundesregierung zufolge lag der Schaden durch Wirtschaftskriminalität 2015 bei etwa 2,9 Milliarden Euro. Die bisher auf Bundesebene bestehenden Register reichten nicht aus, um diesen Schaden einzudämmen. Einträge werden je nach Schwere der Tat nach bestimmter Zeit gelöscht; Straftaten spätestens fünf Jahre ab dem Tag der Rechts- oder Bestandskraft des Urteils, Bußgeldentscheidungen nach drei Jahren.

Im Grundsatz begrüßten alle Fraktionen den Vorstoß. Diskussionen entfachten sich gleichwohl an der Bemessungshöhe, ab der ein Bußgeldentscheid einen Eintrag im Register zur Folge haben soll: So verteidigte die CDU/CSU-Fraktion die Grenze von 50.000 Euro. Die unter anderem vom Bundesrat vorgeschlagene Bemessungsgrenze von 5.000 Euro sei unverhältnismäßig. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass mit der Bemessungsgrenze von 50.000 Euro 90 bis 95 Prozent der Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden im Geltungsbereich des Gesetzes nicht erfasst würden. „Gerade die Bußgeldentscheidungen der Kartellbehörden der Länder geben den Kommunen maßgebliche Hinweise darauf, welche an kommunalen Ausschreibungen teilnehmende Unternehmen Wettbewerbsverstöße begangen und sich im Wettbewerb nicht fair verhalten haben“, begründete der Bundesrat das Herabsetzen der Schwelle in einer Stellungnahme.

Auch der Koalitionspartner SPD hätte sich eine niedrigere Schwelle gewünscht. „Ein Einstieg ist aber besser als gar nichts“, begründete ein Fraktionsvertreter die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. Die Linksfraktion hingegen verwies darauf, dass einige Länderregelungen weit über die geplante Bundesgesetzgebung hinausgingen. 50.000 Euro als Einstiegsgrenze seien zu hoch. Die Grünen-Fraktion teilte diese Meinung und befand, dass allgemein „ein bisschen mehr Mut in der Umsetzung notwendig“ gewesen wäre.

Einem Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion stimmten neben den Koalitionsfraktionen die Grünen zu, während sich die Linksfraktion enthielt.

Quelle: Bundestag

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