Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli keinen Einspruch gegen die Einführung eines bundeseinheitlichen Wettbewerbsregisters eingelegt.
Die Genese des Gesetzes (“Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Drs-Nr. 470/17“) ist aber das kleinste Teil des Gesamtprojektes, die noch notwendige IT-technische Umsetzung die weitaus größere. Angesichts der bekannten Verläufe mit IT-Großprojekten der öffentlichen Hand mag sich manch einer in Sicherheit wiegen, trotz des Registers. Zunächst muss das auch erst mal ausgeschrieben werden…
Übrigens: Das Wettbewerbsregister ist auch Thema auf unserem Deutschen Vergabetag am 19. & 20.10.2017 in Berlin. Zu Programm & Anmeldung.
Quelle: Redaktion Vergabeblog
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