Die im Februar veröffentlichte neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) wird in Niedersachsen nicht wie zunächst geplant im Spätsommer/Frühherbst eingeführt werden. Die Landesregierung hatte einen Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) in den Landtag eingebracht, mit dem u.a. die UVgO in Niedersachsen zur Anwendung gebracht werden sollte.
Aufgrund der Auflösung des Niedersächsischen Landtages wird es in dieser Legislaturperiode keine Änderung des NTVergG mehr geben. Das NTVergG findet weiterhin in der seit dem 01.07.2016 geltenden Fassung Anwendung.
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
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